Bekanntmachung zum Bauleitplanverfahren "Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage bei Bruckbach"

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

 

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB; 

28. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 166 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage bei Bruckbach" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB;

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 20.05.2025 der vom Planungsbüro Stefan Joven aus München ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 

Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 166 für das „Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage bei Bruckbach“ mit Begründung, Umweltbericht und allen auszulegenden Unterlagen wurde in der Sitzung vom 20.05.2025 gebilligt. Der Bauausschuss hat beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Anlass und Ziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage.  

 

Das Planungsgebiet liegt 3 km westlich von Wolnzach und rund 800 m nördlich des Ortsteils Eschelbach. Der Bereich liegt zwischen der Autobahn A 9, einer Bahnlinie und dem Gewerbegebiet Bruckbach. Der Geltungsbereich umfasst die Flur Nr. 260 und eine Teilfläche der Flur 278 und 1324 der Gemarkung Burgstall. Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bauleitplangebiets werden wie folgt festgesetzt:

 

Nördliche Grenze:

Restfläche der Fl. Nr. 278 der Gemarkung Burgstall sowie Restfläche der Fl. Nr. 260 der Gemarkung Burgstall

 

Östliche Grenze:

Weg Fl. Nr. 274 der Gemarkung Burgstall sowie Weg Fl. Nr. 303 der Gemarkung Eschelbach

 

Südliche Grenze:

Weg Fl. Nr. 297 der Gemarkung Eschelbach, Fl. Nrn. 298 sowie 300 der Gemarkung Eschelbach

 

Westliche Grenze:

Restfläche Fl. Nr. 1324 der Gemarkung Eschelbach sowie Restfläche der Fl. Nr. 260 der Gemarkung Burgstall

 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt und innerhalb der Linien:

Geltungsbereich Lageplan PV Anlage bei Bruckbach

Geltungsbereich

Übersichtslageplan PV Anlage Bruckbach

 

Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 166 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage bei Bruckbach" mit Grünordnung und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan jeweils mit der Begründung und Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 20.05.2025 sowie den nach Einschätzung des Marktes Wolnzach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen – wird in der Veröffentlichungsfrist

 

vom Donnerstag, den 09.10.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 12.11.2025,

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar. Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch und Gesundheit

Angaben zur Verkehrserschließung. Angaben zur Betretbarkeit, Elektromagnetischem Feld, Schutz vor Reflektionen.

Hinweise zum Blendschutz und Schallschutz.

Der Betreiber hat bei Blendungen auf eigene Kosten Maßnahmen zu ergreifen. Dem Landratsamt wurden die technischen Details des Batteriespeichers zur abschließenden immissionsschutzfachlichen Beurteilung geschickt.

Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das

Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Arten und Lebensräume (Fauna, Flora)

Festsetzungen, Hinweise zur Grünordnungsplanung.

Aussagen zur Eingriffsregelung und Ausgleichsbedarf.

Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Boden und Fläche

Informationen zu Abgrabungen und Aufschüttungen. Angaben zum Bodenschutz und zur Bodenversiegelung sowie zum Bodenschutz.

Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen zum Ausschluss von Verdichtung, Erosion und Bodenverunreinigungen. Festsetzung von Beschichtung für verzinkte Rammpfähle.

Wasser

Angaben zu Wasserschutzgebieten, Gewässer, überschwemmungsgefährdeten Gebieten, Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserschutz. Festsetzung von beschichteten Rammpfählen. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Luft und Klima

Angaben zu den standörtlichen Gegebenheiten

Landschaftsbild und Erholung

Informationen zum Orts- und Landschaftsbild

Festsetzungen, Hinweise zur Grünordnungsplanung

Eingrünung. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen.

Kultur und Sachgüter

Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmäler

Angabe zu sonstigen Sachgütern

Hinweise zu Wasserleitung – Abstand

Fläche

Angaben im Umweltbericht

Bebauungsplan

Wechselwirkungen

Behandlung im Umweltbericht

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.
  5. Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Wolnzach, den 06.10.2025

 

Jens Machold

1. Bürgermeister