Bekanntmachung 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle"

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;

22. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" des Marktes Wolnzach;

hier:    Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 der vom Planungsbüro Obereisenbuchner, Pfaffenhofen ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 08.02.2026 und 11.02.2026 zugestimmt.

 

Der geänderte Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 148 für das Gebiet „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“, jeweils mit Begründung, Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 24.02.2026 – wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2026 erneut gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 148 für das Gebiet „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“, mit Begründung, Umweltbericht und allen auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

 

Die Planung umfasst das Grundstück Flurnummer 342 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 316 und eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 316/17 der Gemarkung Königsfeld.

 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

Nördliche Grenze:

Nördliche Restfläche des Grundstücks Flurnummer 316/17 der Gemarkung Königsfeld, Nördliche Restfläche des Grundstücks Flurnummer 316, Ortsstraße „Hauserbauerstraße“ Flurnummer 316/6 der Gemarkung Königsfeld

 

Östliche Grenze:

Östliche Restfläche des Grundstücks Flurnummer 316/17 der Gemarkung Königsfeld, öffentliche Verkehrsfläche Flurnummer 316/2 und 368/2 (Straßenverkehrsfläche) der Gemarkung Königsfeld, Grundstücke Flurnummer 316/1 und 342/2 der Gemarkung Königsfeld

 

Südliche Grenze:

Grundstücke Flurnummer 342/2, Flurnummer 3 und Flurnummer 11 der Gemarkung Königsfeld

 

Westliche Grenze:

Westliche Restfläche des Grundstücks Flurnummer 316 der Gemarkung Königsfeld, Grundstück Flurnummer 11 der Gemarkung Königsfeld.

 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt und befinden sich innerhalb der Linien:  

Geltungsbereich Königsfeld FFW und Reithalle neu

 

Der geänderte Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans Nr. 148 „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" jeweils mit der Begründung und Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 24.02.2026 – der schalltechnischen Untersuchung vom 23.02.2026, der Baugrunduntersuchung vom 13.04.2021 sowie den nach Einschätzung des Marktes Wolnzach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen – wird in der Veröffentlichungsfrist

 

vom Montag, den 13.04.2026 bis einschließlich Montag, den 18.05.2026

 

erneut im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch und Gesundheit

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, im Umweltbericht und in einer Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung

Aussagen zu Lärmemissionen in Bezug auf die Reithalle, Vereine und Feuerwehrnutzung sowie des Spiel- und Bolzplatzes

Aussagen zu Schallschutzmaßnahmen

Aussagen zu Zu- und Abfahrten

Aussagen zur Geruchsbelastung, zu Belichtung- und Belüftung

 

Lebensräume für Tiere und Pflanzen, sowie biologische Vielfalt

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, im Umweltbericht mit Angaben zur „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung –saP“, sowie in der Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.

Darauf aufbauend Grünordnungsplanung als Bestandteil des Bebauungsplanes mit Festsetzungen zur Gestaltung der Grünflächen, zur Anpflanzung von Bäumen und Strauchhecken, zu naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen;
Hinweis zur Erfordernis eines qualifizierten Freiflächengestaltungsplanes zum Bauantrag,
Hinweise zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

 

Fläche und Boden

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, im Umweltbericht und in einer Baugrunduntersuchung.

Darauf aufbauend Festsetzungen und Hinweise zum Maß der baulichen Nutzung, zu zulässigen Abgrabungen und Aufschüttungen, zu Altlasten, Flächenbilanz/Flächeninanspruchnahme, Versickerungsfähigkeit in der Begründung

 

Wasser

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, im Umweltbericht und in einer Baugrunduntersuchung.

Darauf aufbauend Festsetzungen und Hinweise zur Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser, Aussagen zum Grundwasser, Festsetzungen zur Regenwasserbewirtschaftung, Festsetzungen zu versickerungsfähigen Oberflächen, Aussagen zur Löschwasserversorgung

 

Luft und Klima

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung und im Umweltbericht

Aussagen zu Transportwegen, sowie zu Entstehungsgebieten für Frisch- und Kaltluft

Aussagen zur Versickerung von Oberflächenwasser und zur Nutzung von regenerativen Energien

 

Orts- und Landschaftsbild

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung und im Umweltbericht,

Aussagen zur Höhenentwicklung zur Einbindung in die Landschaft, Festsetzungen zu Dächern, Höhen und Fassadengestaltung sowie grünordnerischen Festsetzungen

 

Energie

Aussagen zur Nutzung von regenerativen Energien

 

Kultur und sonstige Sachgüter

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung und im Umweltbericht

Aussagen zu Boden- und Baudenkmälern (Kirchenweg 10, Schmädelstraße 29 und 35)  

 

Weitere Informationen

Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen im Umweltbericht

Risikoabschätzung im Falle von Unfällen oder Katastrophen

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung

Alternative Planungsmöglichkeiten

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

 

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist und abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Wolnzach, den 13.04.2026  

 

 

Jens Machold

1. Bürgermeister