Bekanntmachung des Marktes Wolnzach
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
22. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" des Marktes Wolnzach;
hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 der vom Planungsbüro Obereisenbuchner, Pfaffenhofen ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 08.02.2026 und 11.02.2026 zugestimmt.
Der geänderte Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 148 für das Gebiet „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“, jeweils mit Begründung, Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 24.02.2026 – wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2026 erneut gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 148 für das Gebiet „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“, mit Begründung, Umweltbericht und allen auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.
Die Planung umfasst das Grundstück Flurnummer 342 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 316 und eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 316/17 der Gemarkung Königsfeld.
Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:
Nördliche Grenze:
Nördliche Restfläche des Grundstücks Flurnummer 316/17 der Gemarkung Königsfeld, Nördliche Restfläche des Grundstücks Flurnummer 316, Ortsstraße „Hauserbauerstraße“ Flurnummer 316/6 der Gemarkung Königsfeld
Östliche Grenze:
Östliche Restfläche des Grundstücks Flurnummer 316/17 der Gemarkung Königsfeld, öffentliche Verkehrsfläche Flurnummer 316/2 und 368/2 (Straßenverkehrsfläche) der Gemarkung Königsfeld, Grundstücke Flurnummer 316/1 und 342/2 der Gemarkung Königsfeld
Südliche Grenze:
Grundstücke Flurnummer 342/2, Flurnummer 3 und Flurnummer 11 der Gemarkung Königsfeld
Westliche Grenze:
Westliche Restfläche des Grundstücks Flurnummer 316 der Gemarkung Königsfeld, Grundstück Flurnummer 11 der Gemarkung Königsfeld.
Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt und befinden sich innerhalb der Linien:

Der geänderte Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans Nr. 148 „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" jeweils mit der Begründung und Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 24.02.2026 – der schalltechnischen Untersuchung vom 23.02.2026, der Baugrunduntersuchung vom 13.04.2021 sowie den nach Einschätzung des Marktes Wolnzach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen – wird in der Veröffentlichungsfrist
vom Montag, den 13.04.2026 bis einschließlich Montag, den 18.05.2026
erneut im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
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Schutzgut |
Art der vorhandenen Information |
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Mensch und Gesundheit |
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, im Umweltbericht und in einer Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung Aussagen zu Lärmemissionen in Bezug auf die Reithalle, Vereine und Feuerwehrnutzung sowie des Spiel- und Bolzplatzes Aussagen zu Schallschutzmaßnahmen Aussagen zu Zu- und Abfahrten Aussagen zur Geruchsbelastung, zu Belichtung- und Belüftung
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Lebensräume für Tiere und Pflanzen, sowie biologische Vielfalt |
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, im Umweltbericht mit Angaben zur „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung –saP“, sowie in der Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Darauf aufbauend Grünordnungsplanung als Bestandteil des Bebauungsplanes mit Festsetzungen zur Gestaltung der Grünflächen, zur Anpflanzung von Bäumen und Strauchhecken, zu naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen;
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Fläche und Boden |
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, im Umweltbericht und in einer Baugrunduntersuchung. Darauf aufbauend Festsetzungen und Hinweise zum Maß der baulichen Nutzung, zu zulässigen Abgrabungen und Aufschüttungen, zu Altlasten, Flächenbilanz/Flächeninanspruchnahme, Versickerungsfähigkeit in der Begründung
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Wasser |
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, im Umweltbericht und in einer Baugrunduntersuchung. Darauf aufbauend Festsetzungen und Hinweise zur Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser, Aussagen zum Grundwasser, Festsetzungen zur Regenwasserbewirtschaftung, Festsetzungen zu versickerungsfähigen Oberflächen, Aussagen zur Löschwasserversorgung
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Luft und Klima |
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung und im Umweltbericht Aussagen zu Transportwegen, sowie zu Entstehungsgebieten für Frisch- und Kaltluft Aussagen zur Versickerung von Oberflächenwasser und zur Nutzung von regenerativen Energien
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Orts- und Landschaftsbild |
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung und im Umweltbericht, Aussagen zur Höhenentwicklung zur Einbindung in die Landschaft, Festsetzungen zu Dächern, Höhen und Fassadengestaltung sowie grünordnerischen Festsetzungen
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Energie |
Aussagen zur Nutzung von regenerativen Energien
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Kultur und sonstige Sachgüter |
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung und im Umweltbericht Aussagen zu Boden- und Baudenkmälern (Kirchenweg 10, Schmädelstraße 29 und 35)
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Weitere Informationen |
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen im Umweltbericht Risikoabschätzung im Falle von Unfällen oder Katastrophen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Alternative Planungsmöglichkeiten Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen |
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist und abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Wolnzach, den 13.04.2026
Jens Machold
1. Bürgermeister
