Bekanntmachung des Marktes Wolnzach
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ – 5. Änderung und Erweiterung in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs.2 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat am 13.11.2025 den Aufstellungsbeschluss der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Schlagenhausermühle I“, in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der vom Planungsbüro Eichenseher Ingenieure GmbH, Pfaffenhofen ausgearbeitete Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Schlagenhausermühle I“ mit Begründung wurde vom Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach in seiner Sitzung vom 16.07.2026 gebilligt und die öffentliche Beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die 5. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Schlagenhausermühle I“ – 5. Änderung und Erweiterung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben (Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO) geschaffen werden.
Das Plangebiet umfasst die Fl.-Nrn. 347/2 (TF), 347/3 (TF) und 347/4 (TF) der Gemarkung Gosseltshausen sowie die Fl.-Nrn. 958 (TF), 959/4 (TF) und 959/5 (TF) der Gemarkung Wolnzach. Das Plangebiet wird durch folgende Grundstücke begrenzt:
- Im Norden durch die Fl.-Nr. 347/2 der Gemarkung Gosseltshausen
- Im Osten durch die Fl.-Nrn. 956, 957/2, 957/12, 957/13 und 957/10 der Gemarkung Wolnzach
- Im Süden durch die Fl.-Nrn. 958, 960/1 und 960 der Gemarkung Wolnzach
- Im Westen durch die Fl.-Nrn. 347/2 und 347/5 der Gemarkung Gosseltshausen sowie der Fl.-Nrn. 959/7, 959/8 und 959/5 der Gemarkung Wolnzach
Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der schwarzen gestrichelten Linie:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“, 5. Änderung und Erweiterung mit Begründung - jeweils in der Fassung vom 16.07.2025 -, die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung vom 07.05.2026, der geotechnische Bericht zu Bodenuntersuchungen vom 20.04.2021, die Voruntersuchung Entwässerungskonzept vom 09.06.2021 und die Bedarfsplanung Abwasserbeseitigung vom 12.05.2026 werden in der Veröffentlichungsfrist
vom Donnerstag, den 13.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 25.09.2026
im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Wolnzach, 11.08.2026
Simon Zimmermann
1. Bürgermeister
