Bekanntmachung Aufstellung Bebauungsplan Nr. 173 "Am alten Sportplatz" in Geroldshausen

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

 

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 173 für das Gebiet „Am alten Sportplatz“ in Geroldshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB);

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs.2 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat am 11.12.2025 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 173 „Am alten Sportplatz“, in Geroldshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der vom Planungsbüro Eichenseher Ingenieure GmbH, Pfaffenhofen ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 173 „Am alten Sportplatz“ mit den auszulegenden Unterlagen wurde vom Bauausschuss des Marktes Wolnzach in seiner Sitzung vom 21.05.2026 gebilligt und die öffentliche Beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Am alten Sportplatz“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung eines Dörflichen Wohngebiets nach § 5a BauNVO geschaffen werden. Da der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 92 der Gemarkung Geroldshausen mit einer Fläche von ca. 7.555 m².

 

Das Plangebiet wird durch folgende Grundstücke begrenzt:

- Im Norden durch die Fl.-Nrn. 55, 90/2, 90 und 91 der Gemarkung Geroldshausen

- Im Osten durch die Fl.-Nr. 66 der Gemarkung Geroldshausen

- Im Süden durch die Fl.-Nr. 55/11 der Gemarkung Geroldshausen

- Im Westen durch die Fl.-Nr. 1234/1 (Gscheiderberg) der Gemarkung Geroldshausen

 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der roten gestrichelten Linie und ist rot hinterlegt:

Geltungsbereich BP Nr. 173 Am alten Sportplatz

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 173 für das Gebiet „Am alten Sportplatz“, in Geroldshausen mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.05.2026, mit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 21.08.2025, mit dem Geotechnischen Bericht vom 28.10.2025, mit der schalltechnischen Untersuchung vom 17.04.2026, mit der Kampfmittelvorerkundung vom 27.05.2026 sowie den Geländeschnitten vom 21.05.2026, wird in der Veröffentlichungsfrist

 

vom Dienstag, den 23.06.2026 bis einschließlich Freitag, den 24.07.2026

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Wolnzach, 19.06.2026

 

Simon Zimmermann                                                           

1. Bürgermeister