Bekanntmachung Aufstellung 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 93 "An der Siedlung" in Larsbach

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

 

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 für das Gebiet „An der Siedlung“ – 1. Änderung in Larsbach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB);

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs.2 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat am 10.04.2025 den Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 „An der Siedlung“, 1. Änderung in Larsbach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der vom Planungsbüro Eichenseher Ingenieure GmbH, Pfaffenhofen ausgearbeitete Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 „An der Siedlung“ 1. Änderung mit Begründung wurde vom Bauausschuss des Marktes Wolnzach in seiner Sitzung vom 24.03.2026 gebilligt und die öffentliche Beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die 1. Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 „An der Siedlung“ – 1. Änderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung von Baurecht für Wohnbebauung (allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO) geschaffen werden. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist nicht zu ändern.

 

Die Änderung umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 159/4 der Gemarkung Larsbach.

 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

 

Nördliche Grenze:

Gemeindestraße „Siedlung“

 

Östliche Grenze:

Landwirtschaftliche Grundstücke mit der Fl. Nr. 157, 156, 155 der Gemarkung Larsbach

 

Südliche Grenze:

Gemeindeweg Fl. Nr. 168/1 der Gemarkung Larsbach

 

Westliche Grenze:

Grundstück Fl. Nr. 167 der Gemarkung Larsbach

 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der grauen Linie und ist rot gekennzeichnet:

Geltungsbereich An der Siedlung Larsbach 1. Änderung

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 für das Gebiet „An der Siedlung“, 1. Änderung in Larsbach mit Begründung jeweils in der Fassung vom 24.03.2026, wird in der Veröffentlichungsfrist

 

vom Montag, den 08.06.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 09.07.2026

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

 

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Wolnzach, 03.06.2026

 

Adolf Schapfl                                                                  

2. Bürgermeister