Bekanntmachung 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 109 „Haushausen – Gewerbegebiet an der PAF"

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB

35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 für das Gebiet „Haushausen – Gewerbegebiet an der PAF 11“, 1. Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB;

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in der Sitzung vom 13.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 für das Gebiet „Haushausen – Gewerbegebiet an der PAF 11“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat dem vom Eichenseher Ingenieure GmbH ausgearbeiteten Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes jeweils in der Fassung vom 24.03.2026 zugestimmt.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 32 der Gemarkung Haushausen. Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

 

Nördliche Grenze:

Landwirtschaftliches Grundstück Fl.Nr. 21 der Gemarkung Haushausen

 

Östliche Grenze:

Restfläche des landwirtschaftlichen Grundstücks Fl. Nr. 32 der Gemarkung Haushausen

 

Südliche Grenze:

Industrie- und Gewerbefläche sowie landwirtschaftliches Grundstück Fl. Nr. 1584 der Gemarkung Geroldshausen

 

Westliche Grenze:

Grünfläche Fl. Nr. 1580/2 der Gemarkung Geroldshausen sowie Fl. Nr. 59 der Gemarkung Haushausen und Fl. Nr. 1580 der Gemarkung Geroldshausen (Kreisstraße PAF 11)

 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Lageplan Geltungsbereich Haushausen GE an der Paf 11

 

Das Gebiet soll im Parallelverfahren vom Gewerbegebiet in ein Mischgebiet nach § 6 Bau-NVO geändert werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird mit dieser Bekanntmachung die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Gleichzeitig wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes jeweils mit Begründung – jeweils in der Fassung vom 24.03.2026 –werden in der Zeit

 

vom Montag, den 11.05.2026, bis einschließlich Freitag, den 12.06.2026,

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Wolnzach, den 08.05.2026

 

Simon Zimmermann

1. Bürgermeister