Bekanntmachung zur Einbeziehungssatzung Nr. 24 "Feuerwehr Gebrontshausen-Larsbach"

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

Einbeziehungssatzung Nr. 24 für das Gebiet „Feuerwehr Gebrontshausen -Larsbach“ in Gebrontshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB);

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 06.02.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 24 „Feuerwehr Gebrontshausen-Larsbach“ in Gebrontshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

 

Der vom Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Pfaffenhofen a. d. Ilm ausgearbeitete Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 24 für das Gebiet „Feuerwehr Gebrontshausen-Larsbach“ mit Begründung in der Fassung vom 29.07.2025 wurde vom Bauausschuss des Marktes Wolnzach in seiner Sitzung vom 29.07.2025 gebilligt.

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche der Fl.-Nr. 239/26 der Gemarkung Gebrontshausen in der

Gemeinde Wolnzach. Das Plangebiet wird durch folgende Grundstücke begrenzt:

 

- im Norden durch die Grundstücke Fl.-Nrn. 271/5 und 259 (Ortsstraße Gebehardstraße) jeweils der Gemarkung Gebrontshausen

- im Osten durch das Grundstück Fl.-Nr. 261 der Gemarkung Gebrontshausen

- im Süden durch die Grundstücke Fl.-Nrn. 239/22 und 239/29 der Gemarkung Gebrontshausen

- im Westen durch die Grundstücke Fl. Nr. 271/5 und Fl. Nr. 239/22 der Gemarkung Gebrontshausen.

 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der gestrichelten Linien und ist rot markiert:

Lageplan Geltungsbereich EBS Nr. 24

 

Mit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 24 „Feuerwehr Gebrontshausen-Larsbach“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 239/26 der Gemarkung Gebrontshausen für die Feuerwehr Gebrontshausen-Larsbach geschaffen werden.

 

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 24 „Feuerwehr Gebrontshausen-Larsbach“ in Gebrontshausen mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 29.07.2025, wird in der Veröffentlichungsfrist

 

vom Montag, den 01.09.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 02.10.2025

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

 

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Wolnzach, 26.08.2025

 

Josef Schäch                                                                         

2. Bürgermeister