Bekanntmachung zur Anmeldepflicht für Hundehalter

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

 

Nach § 2 Abs. 1 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, einen über 4 Monate alten Hund bei der Marktgemeinde zu melden und hierfür die Hundesteuer zu entrichten.

 

Hundebesitzer, die für 2026 noch keinen Bescheid erhalten haben, wird hiermit die Gelegenheit gegeben, innerhalb von 14 Tagen die Anmeldung zur Hundesteuer nachzuholen.

 

Der Markt Wolnzach wird Stichproben wegen der Anmeldungen zur Hundesteuer vornehmen und aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung die Gebühren nachfordern.

 

Wolnzach, 16.01.2026

 

Jens Machold

1. Bürgermeister