Bekanntmachung des Marktes Wolnzach
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
31. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 mit integriertem Grünordnungsplan für ein Sondergebiet „Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk“ in Eschelbach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB;
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 28.10.2025 der vom Planungsbüro Breinl, Reisbach/Obermünchsdorf ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, in der Fassung vom 28.10.2025 zugestimmt.
Der Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 170 mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet „Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk“ in Eschelbach jeweils mit Begründung und Umweltbericht sowie allen auszulegenden Unterlagen wurde in der Sitzung vom 28.10.2025 gebilligt. Der Bauausschuss hat beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Heizwerks im nördlichen Teilbereich sowie die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Masthähnchenstallanlage vor. Der Bebauungsplan setzt zu diesem Zweck ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO fest.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 550, 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach und gliedert sich in einen Geltungsbereich nördlich der Ortsverbindungsstraße von Eschelbach nach Kemnathen (Planzeichnung Geltungsbereich Nr. 1.1) und in einen Geltungsbereich südlich der Ortsverbindungsstraße (Planzeichnung Geltungsbereich Nr. 1.2). Der nördliche Geltungsbereich Nr. 1.1 umfasst das Grundstück Fl. Nr. 550 (Teilfläche) der Gemarkung Eschelbach. Der südliche Geltungsbereich Nr. 1.2 umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 608, 617/3 (Teilfläche) der Gemarkung Eschelbach.
Der nördliche Geltungsbereiches Nr. 1.1 wird durch folgende Grundstücke begrenzt:
Im Norden durch Restfläche des Grundstücks Fl. Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach, Grundstück Fl. Nr. 545 der Gemarkung Eschelbach
Im Osten durch Grundstück Fl.Nr. 551/2 der Gemarkung Eschelbach
Im Süden durch Restfläche des Grundstücks Fl. Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach
Im Westen durch Ortsverbindungsstraße von Eschelbach nach Kemnathen
Die Grenzen des nördlichen Geltungsbereichs Nr. 1.1 sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Der südliche Geltungsbereiches Nr. 1.2 wird durch folgende Grundstücke begrenzt:
Im Norden durch Restfläche des Grundstücks Fl. Nr. 617/3 der Gemarkung Eschelbach und Fl. Nr. 609 der Gemarkung Eschelbach
Im Osten durch den Weg Fl. Nr. 601 der Gemarkung Eschelbach (Lichtweg)
Im Süden durch Grundstück Fl. Nr. 604 der Gemarkung Eschelbach, Grundstück Fl. Nr. 617 der Gemarkung Eschelbach
Im Westen durch Grundstück Fl. Nr. 617/2 der Gemarkung Eschelbach
Die Grenzen des südlichen Geltungsbereichs Nr. 1.2 sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Zudem besteht der Bebauungsplan aus dem Geltungsbereich Nr. 2 für die Ausgleichsfläche Nr. 1 auf dem Grundstück Fl. Nr. 714 der Gemarkung Eschelbach und dem Geltungsbereich Nr. 3 für die Ausgleichsfläche Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 auf dem Grundstück Fl. Nr. 504 der Gemarkung Eschelbach.
Die Grenzen des Geltungsbereichs Nr. 2 und Nr. 3 für die Ausgleichsflächen sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Der Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 170 mit int. Grünordnung, jeweils mit Begründung und Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 28.10.2025 – dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 28.10.2025, dem Immissionsgutachten Luftreinhaltung vom 19.10.2025, den sonstigen auszulegenden Unterlagen sowie den nach Einschätzung des Marktes Wolnzach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen – werden in der Veröffentlichungsfrist
vom Freitag, den 19.12.2025 bis einschließlich Freitag den 13.02.2026,
im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ unter den beigefügten Link einsehbar.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
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Schutzgut |
Art der vorhandenen Information |
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Mensch und Gesundheit |
Geräusche durch Betrieb, Be- und Entladen sowie Bauarbeiten und der Hähnchenmastställe
Aussagen im Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung, Immissionsschutztechnische Gutachten
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Lebensräume für Tiere und Pflanzen |
Aussagen im Immissionsschutzgutachten, Umweltbericht
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Boden und Fläche |
Aussagen in Begründung und Umweltbericht
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Wasser |
· Bedenken hinsichtlich der Grundwasserbelastung durch Oberflächenabfluss, Abwasser und biologische Emissionen. Aussagen im Umweltbericht, Begründung
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Klima und Luft |
Aussagen im Immissionsschutzgutachten, Umweltbericht
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Landschaftsbild und Erholung |
Aussagen im Umweltbericht, Immissionsschutzgutachten. Begründung
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Lärm |
Aussagen in Schalltechnischer Untersuchung, Begründung
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Kultur und sonstige Sachgüter |
Aussagen im Immissionsschutzgutachten, Begründung
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Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch durch ein Lesegerät im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, im Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) zur Verfügung gestellt.
- Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Wolnzach, den 18.12.2025
Jens Machold
- Bürgermeister


