Bauleitplanverfahren "Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk" in Eschelbach - Beteiligung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

 

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;

31. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 mit integriertem Grünordnungsplan für ein Sondergebiet „Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk“ in Eschelbach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB;

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 16.07.2026 den Feststellungs- und Satzungsbeschluss, jeweils vom 16.04.2026 zu o. g. Bauleitplanverfahren aufgehoben und hat beschlossen, die öffentliche Auslegung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 170 „Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

 

Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Heizwerks im nördlichen Teilbereich sowie die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Masthähnchenstallanlage vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt zu diesem Zweck ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO fest.

 

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 550, 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach und gliedert sich in einen Geltungsbereich nördlich der Ortsverbindungsstraße von Eschelbach nach Kemnathen (Planzeichnung Geltungsbereich Nr. 1.1) und in einen Geltungsbereich südlich der Ortsverbindungsstraße (Planzeichnung Geltungsbereich Nr. 1.2). Der nördliche Geltungsbereich Nr. 1.1 umfasst das Grundstück Fl. Nr. 550 (Teilfläche) der Gemarkung Eschelbach. Der südliche Geltungsbereich Nr. 1.2 umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 608, 617/3 (Teilfläche) der Gemarkung Eschelbach.

Übersichtslageplan Geltungsbereich Nr. 1.1 und Nr. 1.2 (jeweils schwarz umrandet):

Übersichtslageplan Geltungsbereich 1 Höckmeier

 

Der nördliche Geltungsbereich Nr. 1.1 wird durch folgende Grundstücke begrenzt:

Im Norden durch Restfläche des Grundstücks Fl. Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach, Grundstück Fl. Nr. 545 der Gemarkung Eschelbach

Im Osten durch Grundstück Fl.Nr. 551/2 der Gemarkung Eschelbach

Im Süden durch Restfläche des Grundstücks Fl. Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach

Im Westen durch Ortsverbindungsstraße von Eschelbach nach Kemnathen

 

Die Grenzen des nördlichen Geltungsbereichs Nr. 1.1 sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Geltungsbereich Nr. 1.1 Höckmeier

 

Der südliche Geltungsbereich Nr. 1.2 wird durch folgende Grundstücke begrenzt:

Im Norden durch Restfläche des Grundstücks Fl. Nr. 617/3 der Gemarkung Eschelbach und Fl. Nr. 609 der Gemarkung Eschelbach

Im Osten durch den Weg Fl. Nr. 601 der Gemarkung Eschelbach (Lichtweg)

Im Süden durch Grundstück Fl. Nr. 604 der Gemarkung Eschelbach, Grundstück Fl. Nr. 617 der Gemarkung Eschelbach

Im Westen durch Grundstück Fl. Nr. 617/2 der Gemarkung Eschelbach

 

Die Grenzen des südlichen Geltungsbereichs Nr. 1.2 sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Geltungsbereich Nr. 1.2 Höckmeier

 

Zudem besteht der Bebauungsplan aus dem Geltungsbereich Nr. 2 für die Ausgleichsfläche Nr. 1 auf dem Grundstück Fl. Nr. 714 der Gemarkung Eschelbach und dem Geltungsbereich Nr. 3 für die Ausgleichsfläche Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 auf dem Grundstück Fl. Nr. 504 der Gemarkung Eschelbach.

 

Die Grenzen des Geltungsbereichs Nr. 2 und Nr. 3 für die Ausgleichsflächen sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Geltungsbereich Nr. 2 und Nr. 3 Ausgleichsfläche Höckmeier

 

Übersichtslagepläne Ausgleichsflächen (jeweils schwarz umrandet):

Geltungsbereich Nr. 2, Fl. Nr. 714, Gemarkung Eschelbach:

Übersichtslageplan 2 Ausgleichsfläche Höckmeier

Geltungsbereich Nr. 3, Fl. Nr. 504, Gemarkung Eschelbach:

Übersichtslageplan 3 Ausgleichsfläche Höckmeier

 

Der Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 170 mit int. Grünordnung, jeweils mit Begründung und Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 16.04.2026 – dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 28.10.2025, dem Immissionstechnischen Gutachten Luftreinhaltung vom 19.10.2025, den sonstigen auszulegenden Unterlagen sowie den nach Einschätzung des Marktes Wolnzach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen – werden in der Veröffentlichungsfrist

 

vom Mittwoch, den 26.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 02.10.2026,

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ unter den beigefügten Link einsehbar.

 

Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:

Regierung von Oberbayern vom 30.07.2025,

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen vom 26.08.2025,

Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 27.08.2025,

Landratsamt Pfaffenhofen - Fachstelle Bauleitplanung vom 25.08.2025,

Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Immissionsschutztechnik vom 25.08.2025,

Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Brandschutzdienststelle vom 30.07.2025,

Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Hochwasserschutz vom 18.08.2025,

Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege vom 25.08.2025,

Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Bodenschutz vom 21.08.2025,

Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Veterinäramt vom 07.08.2025,

Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Untere Denkmalschutzbehörde vom 19.08.2025,

Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Wasserrecht vom 25.08.2025,

Bund Naturschutz in Bayern e. V. vom 29.08.2025,

Bund Naturschutz in Bayern e. V. – Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach vom 04.09.2025 und vom 05.09.2025,

Bürger 1 vom 05.09.2025

 

Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Mensch und Gesundheit, Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft,  Landschaftsbild und Erholung, Lärm, Kultur- und sonstige Sachgüter und sonstige Umweltbelange sind sowohl für den Bebauungsplan als auch für die Flächennutzungsplanänderung verfügbar:

Aussagen in der jeweiligen Begründung und des Umweltberichts, Planinhalte (Darstellung im jeweiligen Bauleitplan), Immissionsschutztechnisches Gutachten Luftreinhaltung

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Mensch und Gesundheit

  • Aussagen zu Geräuschimmissionen durch Bauarbeiten, den Betrieb der Hähnchenmastställe und des Heizwerks (u.a. An- und Abfahrtverkehr, Be- und Entladevorgänge, Abluftreinigungsanlagen)
  • Informationen zur Änderung des Verkehrsaufkommens
  • Angaben zur Luftqualität, zu Emissionen bzw. Immissionen von Luftschadstoffen (z.B. Ammoniak, Staub und Feinstaub, Stickstoffverbindungen, Kohlenmonoxid, Bioaerosole, Endotoxine)
  • Angaben zu Emissionen und Immissionen von Gerüchen durch die Tierhaltung bzw. das Heizwerk
  • Aussagen zu gesundheitlichen Auswirkungen von multiresistenten Keimen (MRSA, ESBL), Bioaerosolen und Endotoxinen
  • Angaben zu Vorsorgemaßnahmen zur Reduktion von Emissionen (z.B. Verbesserung der Abgasführung, Einsatz von Abgasreinigungsanlagen)
  • Angaben zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

 

Lebensräume für Tiere und Pflanzen

  • Informationen zu Auswirkungen der geplanten Bauarbeiten auf die lokale Flora und Fauna
  • Angaben zu Eingriffen in Natur- und Landschaft, Kompensationsbedarf, Kompensationsmaßnahmen und Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
  • Angaben zu Biotopen in der weiteren Umgebung und deren Überwachung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
  • Informationen zum Vorkommen wertgebender und zum Teil gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in der weiteren Umgebung
  • artenschutzrechtlicher Beitrag (saP) zur möglichen Betroffenheit geschützter Arten
  • Angaben zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen, Maßnahmen zur Eingrünung des Plangebietes und zur Wiederherstellung von Lebensräumen
  • Angaben zur Lage des Plangebietes im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 11 „Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes“ (Regionalplan Region 10 Ingolstadt) sowie im Naturraum „062-A Donau-Isar-Hügelland“ (Arten- und Biotopschutzprogramm Pfaffenhofen a.d. Ilm)
  • Angaben zu Beschaffenheit, Zustand und Auswirkungen auf (gesetzlich geschützte) Biotope in der Umgebung des Plangebietes, insbesondere durch Stickstoffverbindungen und Ammoniak
  • Informationen zu Beschaffenheit und Funktionen des angrenzenden Waldes und Auswirkungen auf den Wald durch Ammoniak-, Stickstoff-, Staub- und Kohlenmonoxidimmissionen

 

Boden und Fläche

  • Angaben zu Beschaffenheit und vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Böden im Plangebiet
  • Aussagen zu Flächeninanspruchnahme, zu Bodenversiegelung und Infrastruktur
  • Aussagen zum Bodenschutz, mögliche Verschmutzungen durch Abwasser und Nährstoffeinträge aus der Tierhaltung
  • Hinweise zur Verwendung von Erdaushub und mineralischen Ersatzbaustoffen für Geländeauffüllungen
  • Informationen zum Vorgehen bei eventuell auftretenden schädlichen Bodenveränderungen / Altlasten
  • Aussagen zur Standortwahl, -verträglichkeit und zu Planungsalternativen

 

Wasser

  • Informationen zu Oberflächengewässern im Plangebiet (Teich / Regenrückhaltebecken) und in der Umgebung
  • Informationen zu Grundwasserverhältnissen
  • Angaben zu Auswirkungen auf das Grundwasser durch Oberflächenabfluss, Abwasser und biologische Emissionen
  • Aussagen zum Gewässerschutz, mögliche Verschmutzungen durch Abwasser und Nährstoffeinträge aus der Tierhaltung, Auswirkungen auf die Wasserqualität
  • Angaben zur Entwässerungskonzeption des Plangebiets und zum Umgang mit anfallendem Niederschlags- und Schmutzwasser
  • Angaben zur Lage des Plangebietes nahe wassersensibler Bereiche mit erhöhtem und starkem Abfluss (z.B. Eschelbach, mehrere Teiche sowie ein Quellgebiet), aber außerhalb von Überschwemmungsgebieten und Hochwassergefahrenflächen
  • Anregungen zum Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen und Schneeschmelze
  • Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

 

Klima und Luft

  • Angaben zu Emissionen durch Staub und Feinstaub, Gerüche, Ammoniak, Stickstoffverbindungen, Bioaerosole und Treibhausgase
  • Angaben zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zur Minimierung der Emissionen
  • Angaben zu geändertem Verkehrsaufkommen
  • Aussagen zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Bedarf und Beitrag des Heizwerks für die kommunale Wärmeversorgung
  • Angaben zu Auswirkungen auf das lokale Klima durch Errichtung von Gebäuden und Änderungen in der Landnutzung

 

Landschaftsbild und Erholung

  • Angaben zur Lage des Vorhabens im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 11 „Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes“
  • Aussagen zu Veränderungen des Landschaftsbildes durch Neubauten und Infrastruktur
  • Angaben zu Maßnahmen für die Reduzierung visueller Auswirkungen (z.B. Platzierung der Gebäude, Sicherung der bestehenden Eingrünung, geplante Nachpflanzungen, Gliederung des Baukörpers des Heizwerkes)

 

Lärm

  • siehe Angaben zum Schutzgut Mensch und Gesundheit
  • Informationen zu Geräuschimmissionen durch An- und Abfahrtsverkehr, Verladevorgänge, Lüftungsanlagen und nächtliche Futteranlieferung
  • Angaben zur Änderung des Verkehrsaufkommens
  • Aussagen zu den Auswirkungen der Geräuschimmissionen in der umliegenden Wohnnachbarschaft (Berechnungen zur Einhaltung der Grenzwerte für Schallimmissionen)

 

Kultur und sonstige Sachgüter

  • Angaben zur Lage des Plangebietes außerhalb kulturell geschützter Bereiche oder Denkmäler
  • Informationen zu kartierten Bodendenkmälern (Burgställe des Mittelalters) bzw. Verdachtsflächen für Bodendenkmäler in unmittelbarer Nähe des Plangebietes
  • Angaben zu vorhabenbedingten Auswirkungen auf das kulturelle Erbe

 

Sonstige Umweltbelange

  • Angaben zur Entsorgung von Abfällen
  • Aussagen zur verkehrlichen und sonstigen Erschließung des Plangebietes

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

 

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
  4. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (Lesegerät) im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, im Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) bereitgestellt.
  5. Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Hinweis:

Bereits im Rahmen der vorangegangen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren weiterhin berücksichtigt. Eine erneute Abgabe dieser Stellungnahmen ist nicht erforderlich.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen (beigefügter Link) sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Wolnzach, den 25.08.2026

 

Tanja Maier                                                                                  

3. Bürgermeisterin