Bekanntmachung des Marktes Wolnzach
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
31. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 mit integriertem Grünordnungsplan für ein Sondergebiet „Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk“ in Eschelbach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB;
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 16.07.2026 den Feststellungs- und Satzungsbeschluss, jeweils vom 16.04.2026 zu o. g. Bauleitplanverfahren aufgehoben und hat beschlossen, die öffentliche Auslegung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 170 „Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Heizwerks im nördlichen Teilbereich sowie die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Masthähnchenstallanlage vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt zu diesem Zweck ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO fest.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 550, 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach und gliedert sich in einen Geltungsbereich nördlich der Ortsverbindungsstraße von Eschelbach nach Kemnathen (Planzeichnung Geltungsbereich Nr. 1.1) und in einen Geltungsbereich südlich der Ortsverbindungsstraße (Planzeichnung Geltungsbereich Nr. 1.2). Der nördliche Geltungsbereich Nr. 1.1 umfasst das Grundstück Fl. Nr. 550 (Teilfläche) der Gemarkung Eschelbach. Der südliche Geltungsbereich Nr. 1.2 umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 608, 617/3 (Teilfläche) der Gemarkung Eschelbach.
Übersichtslageplan Geltungsbereich Nr. 1.1 und Nr. 1.2 (jeweils schwarz umrandet):

Der nördliche Geltungsbereich Nr. 1.1 wird durch folgende Grundstücke begrenzt:
Im Norden durch Restfläche des Grundstücks Fl. Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach, Grundstück Fl. Nr. 545 der Gemarkung Eschelbach
Im Osten durch Grundstück Fl.Nr. 551/2 der Gemarkung Eschelbach
Im Süden durch Restfläche des Grundstücks Fl. Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach
Im Westen durch Ortsverbindungsstraße von Eschelbach nach Kemnathen
Die Grenzen des nördlichen Geltungsbereichs Nr. 1.1 sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Der südliche Geltungsbereich Nr. 1.2 wird durch folgende Grundstücke begrenzt:
Im Norden durch Restfläche des Grundstücks Fl. Nr. 617/3 der Gemarkung Eschelbach und Fl. Nr. 609 der Gemarkung Eschelbach
Im Osten durch den Weg Fl. Nr. 601 der Gemarkung Eschelbach (Lichtweg)
Im Süden durch Grundstück Fl. Nr. 604 der Gemarkung Eschelbach, Grundstück Fl. Nr. 617 der Gemarkung Eschelbach
Im Westen durch Grundstück Fl. Nr. 617/2 der Gemarkung Eschelbach
Die Grenzen des südlichen Geltungsbereichs Nr. 1.2 sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Zudem besteht der Bebauungsplan aus dem Geltungsbereich Nr. 2 für die Ausgleichsfläche Nr. 1 auf dem Grundstück Fl. Nr. 714 der Gemarkung Eschelbach und dem Geltungsbereich Nr. 3 für die Ausgleichsfläche Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 auf dem Grundstück Fl. Nr. 504 der Gemarkung Eschelbach.
Die Grenzen des Geltungsbereichs Nr. 2 und Nr. 3 für die Ausgleichsflächen sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:

Übersichtslagepläne Ausgleichsflächen (jeweils schwarz umrandet):
Geltungsbereich Nr. 2, Fl. Nr. 714, Gemarkung Eschelbach:

Geltungsbereich Nr. 3, Fl. Nr. 504, Gemarkung Eschelbach:

Der Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 170 mit int. Grünordnung, jeweils mit Begründung und Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 16.04.2026 – dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 28.10.2025, dem Immissionstechnischen Gutachten Luftreinhaltung vom 19.10.2025, den sonstigen auszulegenden Unterlagen sowie den nach Einschätzung des Marktes Wolnzach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen – werden in der Veröffentlichungsfrist
vom Mittwoch, den 26.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 02.10.2026,
im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ unter den beigefügten Link einsehbar.
Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
Regierung von Oberbayern vom 30.07.2025,
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen vom 26.08.2025,
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 27.08.2025,
Landratsamt Pfaffenhofen - Fachstelle Bauleitplanung vom 25.08.2025,
Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Immissionsschutztechnik vom 25.08.2025,
Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Brandschutzdienststelle vom 30.07.2025,
Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Hochwasserschutz vom 18.08.2025,
Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege vom 25.08.2025,
Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Bodenschutz vom 21.08.2025,
Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Veterinäramt vom 07.08.2025,
Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Untere Denkmalschutzbehörde vom 19.08.2025,
Landratsamt Pfaffenhofen – Fachstelle Wasserrecht vom 25.08.2025,
Bund Naturschutz in Bayern e. V. vom 29.08.2025,
Bund Naturschutz in Bayern e. V. – Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach vom 04.09.2025 und vom 05.09.2025,
Bürger 1 vom 05.09.2025
Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Mensch und Gesundheit, Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Lärm, Kultur- und sonstige Sachgüter und sonstige Umweltbelange sind sowohl für den Bebauungsplan als auch für die Flächennutzungsplanänderung verfügbar:
Aussagen in der jeweiligen Begründung und des Umweltberichts, Planinhalte (Darstellung im jeweiligen Bauleitplan), Immissionsschutztechnisches Gutachten Luftreinhaltung
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
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Schutzgut |
Art der vorhandenen Informationen |
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Mensch und Gesundheit |
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Lebensräume für Tiere und Pflanzen |
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Boden und Fläche |
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Wasser |
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Klima und Luft |
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Landschaftsbild und Erholung |
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Lärm |
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Kultur und sonstige Sachgüter |
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Sonstige Umweltbelange |
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Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (Lesegerät) im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, im Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) bereitgestellt.
- Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweis:
Bereits im Rahmen der vorangegangen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren weiterhin berücksichtigt. Eine erneute Abgabe dieser Stellungnahmen ist nicht erforderlich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen (beigefügter Link) sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Wolnzach, den 25.08.2026
Tanja Maier
3. Bürgermeisterin
