Bekanntmachung zur Stellplatzsatzung vom 18.09.2025

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

 

Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO);

hier:    Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen (Stellplatzsatzung) des Marktes Wolnzach vom 18.09.2025  

 

Der Marktgemeinderat Wolnzach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.09.2025 die Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen (Stellplatzsatzung) in der Fassung vom 18.09.2025 beschlossen.

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen vom 09.02.2023 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 10.06.2024 außer Kraft.  

 

Die Satzung ist im Rathaus Wolnzach, Bauamt, Zimmer-Nr. 10, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) niedergelegt. Ferner ist die Satzung unter https://www.wolnzach.de/Satzungen-Verordnungen.n25.html auf der Homepage des Marktes Wolnzach dauerhaft eingestellt und einsehbar.

 

 

Wolnzach, 29.09.2025  

 

Jens Machold

1.Bürgermeister