Bekanntmachung des Marktes Wolnzach
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „An der Gabeswiesen“ in Wolnzach;
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 30.09.2025 der vom Planungsbüro Eichenseher Ingenieure GmbH, Pfaffenhofen a. d. Ilm ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, in der Fassung vom 30.09.2025 zugestimmt.
Der Entwurf der 32. Flächennutzungsplanänderung „An der Gabeswiesen“ mit Begründung und Umweltbericht wurde in der Sitzung vom 30.09.2025 gebilligt. Der Bauausschuss hat beschlossen, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Das Gebiet soll als Sonderbaufläche (S) zur Ausweisung von Stellplätzen für die Elektroladeinfrastruktur ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 1504/9 der Gemarkung Wolnzach. Die Grenzen des Plangebiets werden wie folgt begrenzt:
Nördliche Grenze:
Grundstück Fl. Nr. 1504/8 der Gemarkung Wolnzach
Östliche Grenze:
Geh- und Radweg entlang der Preysingstraße mit der Fl. Nr. 1550/4 der Gemarkung Wolnzach
Südliche Grenze:
Autobahn A93 mit der Fl. Nr. 1506 der Gemarkung Wolnzach
Westliche Grenze:
Grundstück Fl. Nr. 1507 der Gemarkung Wolnzach
Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt und befinden sich innerhalb der schwarzen Linien:

Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „An der Gabeswiesen" mit der Begründung und dem Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 30.09.2025, und den nach Einschätzung des Marktes Wolnzach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen – wird in der Veröffentlichungsfrist
vom Montag, den 03.11.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 04.12.2025,
im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information | 
| Mensch und Gesundheit | § Aussagen zu Lärmemissionen aus dem geplanten Baugebiet in die umgebende Wohnbebauung, sowie zu Lärmimmissionen aus der Umgebung (Bundesautobahn, Freibad, Verkehrslärm) in das geplante Baugebiet auf Basis einer Schalltechnischen Untersuchung § Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf die wohnungsnahe Erholung der umliegenden Wohnbebauung sowie zu Lärm- und Staubemissionen § Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung nachteiliger Auswirkungen | 
| Lebensräume für Tiere und Pflanzen, sowie biologische Vielfalt | § Aussagen zu vorhandenen Vegetations- und Gehölzbeständen § Aussagen zu amtlich kartierten Biotopen und Artnachweisen der „Artenschutzkartierung Bayern“ im Plangebiet § Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Untersuchung betroffener Arten, sowie Beurteilung möglicher Auswirkungen (insbesondere auf Fledermäuse, Zauneidechsen, Europäische Vogelarten) § Aussagen zu erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen auf Basis der o.g. saP § Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen 
 | 
| Fläche und Boden | § Aussagen zu Boden- und Untergrundverhältnissen auf Basis einer durchgeführten Baugrunduntersuchung, sowie der Übersichtsbodenkarte Bayern § Aussagen zur aktuellen Bodennutzung § Aussagen zu möglichen Kampfmitteln auf Basis einer durchgeführten Kampfmittelrisikoprüfung § Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme § Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung nachteiliger Auswirkungen | 
| Wasser | § Aussagen zu vorhandenen Oberflächengewässern (vorh. Entwässerungsgraben), zum Grundwasser, zu Wasserschutzgebieten, zu Überschwemmungsgebieten, Hochwassergefahrenflächen und wassersensiblen Bereichen § Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens § Aussagen zur Entwässerungsplanung und zu Überschwemmungsgebieten § Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung nachteiliger Auswirkungen | 
| Luft und Klima | § Aussagen zu Transportwegen, sowie zu Entstehungsgebieten für Frisch- und Kaltluft § Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung nachteiliger Auswirkungen | 
| Landschaft und Erholung | § Aussagen zu vorhandenen Reliefstrukturen im Plangebiet, sowie zu wichtigen Blickbeziehungen § Aussagen zu Tourismus- und Erholungsgebieten, zu Schutzgebieten (Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet), zu Regionalen Grünzügen, zum landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 11 „Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes“ § Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung nachteiliger Auswirkungen | 
| Kultur und sonstige Sachgüter | § Aussagen zu Bau- und Bodendenkdenkmälern § Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung nachteiliger Auswirkungen | 
| Weitere Informationen | § Art und Menge an Emissionen und Verursachung von Belästigungen § Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung § Eingesetzte Techniken und Stoffe § Risikoabschätzung im Falle von Unfällen oder Katastrophen § Kumulierung der Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete § Alternative Planungsmöglichkeiten § Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen | 
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.
- Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Wolnzach, den 31.10.2025
Jens Machold
- Bürgermeister


