Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

 

 

I.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 05.06.2025

die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird durch Niederlegung im Rathaus Wolnzach (Zimmer-Nr. 15), Marktplatz 1, 85283 Wolnzach, amtlich bekannt gemacht.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen außerdem bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Wolnzach (Zimmer-Nr. 15), Marktplatz 1, 85283 Wolnzach zur Einsicht bereit.

 

II.

 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.08.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 enthält keine nach Art. 67 Abs. 4, Art. 71 Abs. 2, Art. 73 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

 

Wolnzach, 01.09.2025

 

Markt Wolnzach

i.V.

 

gez.

 

 

S c h ä c h

  1. Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aushang an der Amtstafel

vom:               01.09.2025

bis:                 02.10.2025