Bekanntmachung des Marktes Wolnzach zur Straßenumbenennung "Holledauer Straße"

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

 

Der Markt Wolnzach erlässt gemäß § 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrens-gesetz (BayVwVfG) und Art. 52 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) folgende

 

Allgemeinverfügung:

  1. Die Straße „Wolnzacher Straße“ im Ortsteil Gosseltshausen, Flur-Nr. 66 und 55/19 der Gemarkung Gosseltshausen, wird umbenannt in die Straße „Holledauer Straße“.
  2. Diese Allgemeinverfügung zur Straßenumbenennung tritt am 01.11.2023 in Kraft. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO wird hiermit angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in München (Postfach 20 05 43 - 80005 München;
Hausanschrift: Bayer. Verwaltungsgericht München – Bayerstr. 30 – 80335 München)

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

 

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Hinweis:
Die Allgemeinverfügung in all ihren Teilen, kann samt Begründung zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zi.Nr. 8, EG eingesehen werden.

 

Wolnzach, 22.06.2023

 

Jens Machold
1. Bürgermeister