Mindestabstände zu Grenzbepflanzungen sind nicht im Baurecht geregelt, sondern unterliegen dem Privatrecht. Hierzu hat das Bayer. Justizministerium eine Broschüre herausgegeben. Die Ausgabe 2018 finden Sie im Bereich Downloads. Unter nachfolgendem Link kann die Broschüre kostenfrei bestellt werden. Der Markt Wolnzach übernimmt keine Gewährleistung; bitte prüfen Sie in eigener Verantwortung, ob bereits eine aktuellere Version vorliegt.