Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

 

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie im Wahlamt des Markt Wolnzach

 

  • persönlich oder

 

  • schriftlich oder

 

 

anfordern.

 

  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung hierfür nachweisen.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Ein Wahlschein kann ab Zustellung der Wahlbenachrichtigung bis spätestens Freitag, 06.10.2023 bis 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

 

Bei Fragen zu den Wahlen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt:

Frau Sauer (08442) 65-21 oder

Frau Schulz (08442) 65-36