Kinderreisepass

Worum geht's?

Unser Rathaus-Service-Portal ermöglicht es Ihnen, einen Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses (früher Kinderausweis) auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zu erstellen und auszudrucken.

 

Der Vorteil für Sie liegt darin, dass die Unterschrift des zweiten Elternteils vorab geleistet werden kann. Das erspart Ihnen unter Umständen einen zweiten Gang zum Rathaus.

 

Was wird benötigt?

Es müssen 

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum,
  • und die Anschrift

 

des Kindes sowie beider Elternteile eingetragen werden. Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches ausgedruckt und von beiden Elternteilen bzw. Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss.

 

Der unterschriebene Antrag ist dann von einem Erziehungsberechtigten im Rathaus vorzulegen.

 

Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:

 

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter bzw. des gesetzlichen Vertreters.
  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters bzw. des gesetzlichen Vertreters.
  • Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Kindes.
  • Bisherige Personaldokumente des Kindes.
  • Angaben über Augenfarbe und Größe des Kindes
  • 1 Lichtbild (Größe 35x45 mm) nach den neuesten Lichtbildanforderungen für Reisepässe  (biometrisch).

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Kinderreisepass für Reisen in bestimmte Länder nicht ausreichend ist. 

 

Hinweis!

Bitte beachten Sie, dass ein biometrisches Bild des Kindes unabhänging vom Alter zwingend erforderlich ist und das Kind anwesend sein muss.

 

Aufgrund einer Neuregelung der Gültigkeits- und maximalen Verlängerungsdauer für neue Kinderreisepässe gilt seit 01.01.2021:

Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar)

 

Was kostet die Ausstellung eines Kinderreisepasses?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 €. Die Gebühr bezahlen Sie, wenn Sie den Antrag in unserem Rathaus vorlegen.

  

Kinderreisepass

Worum geht's?

Unser Rathaus-Service-Portal ermöglicht es Ihnen, einen Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses (früher Kinderausweis) auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zu erstellen und auszudrucken.

 

Der Vorteil für Sie liegt darin, dass die Unterschrift des zweiten Elternteils vorab geleistet werden kann. Das erspart Ihnen unter Umständen einen zweiten Gang zum Rathaus.

 

Was wird benötigt?

Es müssen 

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum,
  • und die Anschrift

 

des Kindes sowie beider Elternteile eingetragen werden. Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches ausgedruckt und von beiden Elternteilen bzw. Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss.

 

Der unterschriebene Antrag ist dann von einem Erziehungsberechtigten im Rathaus vorzulegen.

 

Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:

 

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter bzw. des gesetzlichen Vertreters.
  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters bzw. des gesetzlichen Vertreters.
  • Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Kindes.
  • Bisherige Personaldokumente des Kindes.
  • Angaben über Augenfarbe und Größe des Kindes
  • 1 Lichtbild (Größe 35x45 mm) nach den neuesten Lichtbildanforderungen für Reisepässe  (biometrisch).

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Kinderreisepass für Reisen in bestimmte Länder nicht ausreichend ist. 

 

Hinweis!

Bitte beachten Sie, dass ein biometrisches Bild des Kindes unabhänging vom Alter zwingend erforderlich ist und das Kind anwesend sein muss.

 

Aufgrund einer Neuregelung der Gültigkeits- und maximalen Verlängerungsdauer für neue Kinderreisepässe gilt seit 01.01.2021:

Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar)

 

Was kostet die Ausstellung eines Kinderreisepasses?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 €. Die Gebühr bezahlen Sie, wenn Sie den Antrag in unserem Rathaus vorlegen.