Ausstellung eines Führungszeugnisses

Worum geht's?

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Bundeszentralregister enthalten sind. Dieses Führungszeugnis wird z.B. von Arbeitgebern oder Behörden zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit beim Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder Maklererlaubnis verlangt.


Die Antragstellung ist persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.

 

Was wird benötigt?

Personalausweis bzw. Reisepass.

Verwendungszweck u. Anschrift der Behörde bei Führungszeugnissen der Belegart O.

Bei erweiterten Führungszeugnissen ist zusätzlich eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

 

Was kostet die Ausstellung eines Führungszeugnisses?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro. Diese ist bei Beantragung zu bezahlen.

 

 

 

Ausstellung eines Führungszeugnisses

Worum geht's?

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Bundeszentralregister enthalten sind. Dieses Führungszeugnis wird z.B. von Arbeitgebern oder Behörden zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit beim Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder Maklererlaubnis verlangt.


Die Antragstellung ist persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.

 

Was wird benötigt?

Personalausweis bzw. Reisepass.

Verwendungszweck u. Anschrift der Behörde bei Führungszeugnissen der Belegart O.

Bei erweiterten Führungszeugnissen ist zusätzlich eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

 

Was kostet die Ausstellung eines Führungszeugnisses?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro. Diese ist bei Beantragung zu bezahlen.